Qui pactus est, nisi intra certum tempus pecuniam quam mutuam accepit solveret, cessurum creditoribus, hypothecae venditionem non contraxit, sed id comprehendit, quod iure suo creditor in adipiscendo pignore habiturus erat.
von frieda.y am 01.09.2022
Derjenige, der vereinbart hat, dass er den geliehenen Geldbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen würde, andernfalls er den Gläubigern abtreten werde, hat keinen Verkauf eines Pfandrechts vorgenommen, sondern lediglich das festgehalten, was der Gläubiger kraft seines Rechts beim Erlangen des Pfandes haben würde.
von lino.q am 24.01.2015
Eine Person, die sich verpflichtet hatte, ihre Eigentumsrechte an Gläubiger zu übertragen, falls sie einen Kredit nicht innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlt, hat nicht tatsächlich den Verkauf des Sicherungsinteresses vereinbart, sondern vielmehr das bestehende Rechtsanspruch des Gläubigers auf Erlangung des verpfändeten Eigentums anerkannt.