Et hoc tantummodo reddi, quod ex iuramento superfluum fuerit visum.
von elina.856 am 03.10.2017
Es soll nur der Betrag zurückgegeben werden, der als über den beeidetem Wert hinausgehend angesehen wurde.
von dominik.l am 12.10.2022
Und dies nur zurückzugeben, was vom Eid als übermäßig angesehen worden war.