Vetustissimam observationem, quae nullatenus in ipsis rerum claruit documentis, penitus esse duximus amputandam, immo magis clarioribus remediis corrigendam.
von niko.b am 16.07.2021
Die älteste Beobachtung, die in den tatsächlichen Dokumenten der Angelegenheiten in keiner Weise deutlich hervorgetreten ist, haben wir als vollständig abzuschneiden oder vielmehr mit klareren Mitteln zu korrigieren betrachtet.
von amira.828 am 28.05.2016
Wir haben beschlossen, diese sehr alte Praxis, die nie eindeutig dokumentiert war, vollständig zu beseitigen und stattdessen durch transparentere Lösungen zu ersetzen.