Si creditor pignus iure dominii a nostra serenitate possidere petiit et post formam praescripti alio anno usuras a vobis accepit, a beneficio impetrato recessisse videtur.
von jonna.8834 am 28.03.2018
Wenn ein Gläubiger bei unserer kaiserlichen Autorität Eigentumsrechte an einer Sicherheit beantragt hat und im folgenden Jahr Zinszahlungen von Ihnen erhält, scheint er auf das beantragte Privileg verzichtet zu haben.
von leoni.902 am 31.05.2016
Wenn ein Gläubiger beantragt hat, das Pfand kraft Eigentumsrechts von unserer Obrigkeit zu besitzen und im folgenden Jahr nach der vorgeschriebenen Form Zinsen von Ihnen erhalten hat, scheint er auf das erworbene Recht verzichtet zu haben.