Dominii iure pignora possidere desiderans nomina debitorum, quos in solutione cessare dicis, exprimere et, an sollemnia peregisti, significare debuisti, dummodo scias omnia bona debitoris, qui pignori dedit, ut universa dominio tuo generaliter addicantur, impetrare te non posse.
von lenny8955 am 05.04.2023
Wenn Sie aufgrund von Eigentumsrechten Pfandobjekte in Besitz nehmen möchten, hätten Sie die Namen der Schuldner, die angeblich ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, nennen und angeben müssen, ob Sie die erforderlichen Rechtsverfahren abgeschlossen haben. Sie sollten jedoch wissen, dass Sie keinen generellen Anspruch auf das gesamte Vermögen des Schuldners erheben können, das als Sicherheit angeboten wurde, um alles in Ihr Eigentum zu übertragen.
von emile.j am 12.09.2013
Im Wunsch, Pfänder kraft Eigentumsrechts zu besitzen, hättest du die Namen der Schuldner, die du als säumig in der Zahlung bezeichnest, nennen und angeben müssen, ob du die formellen Verfahren durchgeführt hast, die du hättest durchführen sollen, vorausgesetzt, du kennst alle Güter des Schuldners, der die Pfänder gegeben hat, sodass du nicht in der Lage bist, zu erwirken, dass sämtliche Dinge deinem Eigentum allgemein zugewiesen werden.