Igitur in pignoribus, quae iure dominii possidere aliquis cupiebat, proscriptio publica et annus luitionis antiquus introducti sunt, pignus autem publice proscriptum neque vidimus neque nisi tantummodo ex librorum recitatione audivimus.
von bennett.i am 14.05.2022
Daher wurde für Eigentum, das jemand vollständig besitzen wollte, ein System öffentlicher Bekanntmachung und eine traditionelle einjährige Rücknahmeperiode eingeführt. Allerdings haben wir selbst niemals eine solche öffentlich angekündigte Verpfändung gesehen und davon nur durch Lesungen aus Büchern gehört.
von eric.r am 04.04.2016
Daher wurden bei Pfandrechten, die jemand kraft Eigentumsrechts besitzen wollte, öffentliche Bekanntmachung und das alte Jahr der Auslösung eingeführt; ein öffentlich bekanntgemachtes Pfand haben wir jedoch weder gesehen noch, außer aus der Verlesung von Büchern, gehört.