Quod si quid deerit, non prohibemini etiam cetera bona iure conventionis consequi.
von domenik.k am 26.11.2017
Falls etwas fehlen sollte, sind Sie nicht daran gehindert, auch die anderen Güter kraft des Konventionsrechts zu erlangen.
von ilyas.f am 29.08.2014
Falls etwas fehlt, haben Sie weiterhin das Recht, weitere Leistungen nach den Bestimmungen der Vereinbarung zu erlangen.