Et qui sub imagine alterius personae, quam supposuerat, iugiter tenet, cum sibi negotium gerat, alienasse non videtur.
von leony.925 am 12.10.2022
Und wer unter dem Erscheinungsbild einer anderen Person, die er substituiert hatte, fortdauernd festhält, während er für sich selbst Geschäfte betreibt, gilt nicht als Veräußerer.
von leah.r am 06.07.2019
Wer unter einer von ihm selbst erschaffenen falschen Identität Besitz behält und Geschäfte zu eigenem Vorteil betreibt, gilt nicht als Übertragender des Eigentums.