Quae specialiter vobis obligata sunt, debitoribus detractantibus solutionem bona fide debetis et sollemniter vendere:
von annika.875 am 02.07.2020
Wenn sich Schuldner weigern zu zahlen, sollten Sie nach Treu und Glauben einen förmlichen Verkauf der Ihnen speziell verpfändeten Vermögenswerte durchführen:
von anna.lena.968 am 04.01.2016
Diejenigen Sachen, die Ihnen speziell verpfändet sind, müssen Sie bei Zahlungsverweigerung der Schuldner nach Treu und Glauben und feierlich verkaufen: