Si prius, quam distraheretur pignorata possessio, pecuniam creditori obtulisti, eoque non accipiente contestatione facta eam deposuisti et hodieque in eadem causa permanet, pignoris distractio non valet.
von luci852 am 16.02.2015
Wenn Sie dem Gläubiger das Geld anboten, bevor die verpfändete Liegenschaft verkauft wurde, und er die Zahlung ablehnte, Sie dies förmlich erklärten und das Geld hinterlegten, und das Geld heute noch in gleicher Lage ist, dann ist der Verkauf der verpfändeten Liegenschaft ungültig.
von jona.m am 15.07.2013
Wenn Sie dem Gläubiger vor dem Verkauf des verpfändeten Besitzes Geld angeboten haben, dieser es jedoch nicht annahm, eine Anfechtung erfolgte und Sie das Geld hinterlegten, und es heute noch im gleichen Zustand verbleibt, ist der Verkauf des Pfandes nicht gültig.