Et sive ad iudicem venire diversa pars cessaverit sive oblato superfluo ad venditionem prosiluerit, improba alienatio proprietatis tuae ius non auferet.
von ada834 am 16.07.2016
Selbst wenn die Gegenpartei entweder nicht vor Gericht erscheint oder überstürzt einen Verkauf zu einem überhöhten Preis durchführt, kann diese unrechtmäßige Übertragung Ihre Eigentumsrechte nicht aufheben.
von lenni.d am 19.01.2022
Und ob die Gegenpartei es versäumt hat, vor Gericht zu erscheinen, oder ob sie sich mit einem übertriebenen Angebot eilig auf einen Verkauf eingelassen hat, wird die missbräuchliche Veräußerung das Recht an Ihrem Eigentum nicht entziehen.