Res pignoris hypothecaeve iure creditoribus obnoxias citra consensum eorum debitores alienantes praecedentem non dissolvunt obligationem.
von michel9968 am 19.04.2021
Schuldner, die Sachen, die kraft Pfand- oder Hypothekenrechts den Gläubigern haften, ohne deren Einwilligung veräußern, lösen die vorherige Verpflichtung nicht auf.
von anna.958 am 07.11.2013
Wenn Schuldner Vermögenswerte, die mit einer Hypothek belastet oder verpfändet sind, ohne Zustimmung der Gläubiger übertragen, bleibt die ursprüngliche Schuldverpflichtung unverändert.