Creditricem patrui tui sub obligatione fundi, qui per chirographum nexus pignori fuerat, iubentem eandem cautionem reddi pignoris etiam ius remisisse videri manifestum est.
von jannik.i am 05.06.2016
Es ist offensichtlich, dass die Gläubigerin deines väterlichen Onkels, die unter Verpflichtung des Grundstücks, welcher durch Schuldschein als Pfand gebunden war, anordnete, dass dieselbe Sicherheit zurückgegeben werde, auch das Pfandrecht erlassen zu haben scheint.
von noa858 am 14.03.2014
Es ist offensichtlich, dass die Gläubigerin Ihres Onkels, als sie die Rückgabe des Sicherungsdokuments für die Liegenschaft anordnete, die zuvor durch eine schriftliche Vereinbarung verpfändet worden war, auch beabsichtigte, ihr Pfandrecht aufzugeben.