Si vendidit is qui ante pignus accepit, persecutio tibi hypothecaria superesse non potest.
von fabio.957 am 02.03.2018
Wenn derjenige, der zuvor das Pfand erhalten hat, dieses verkauft hat, kann die Pfandrechtsverfolgung für Sie nicht mehr bestehen.
von klara.t am 21.08.2020
Wenn derjenige, der das Sicherungsinteresse besaß, es verkauft hat, können Sie keinen Hypothekenanspruch mehr geltend machen.