Si fundum pignori accepisti, antequam rei publicae obligaretur, sicut prior es tempore, ita potior iure.
von mohammed906 am 08.01.2022
Wenn du ein Grundstück als Pfand erhalten hast, bevor es der öffentlichen Sache verpflichtet wurde, bist du, wie du zeitlich früher bist, so auch rechtlich vorrangig.
von nick.877 am 08.08.2021
Wenn Sie ein Grundstück als Sicherheit angenommen haben, bevor es dem Staat verpfändet wurde, hat Ihr Anspruch Vorrang, da Sie zeitlich zuerst da waren.