Qui pignus secundo loco accepit, ita ius suum confirmare potest, si priori creditori debitam pecuniam solverit aut, cum obtulisset isque accipere noluisset, eam obsignavit et deposuit nec in usus suos convertit.
von liv.929 am 03.11.2015
Eine Person, die eine Pfandforderung zweiten Ranges übernommen hat, kann ihre Position sichern, indem sie entweder die dem ersten Gläubiger geschuldete Summe bezahlt oder, falls der erste Gläubiger die Zahlung bei Angebot verweigert, das Geld versiegelt und hinterlegt, ohne es für persönliche Zwecke zu verwenden.
von kira.h am 03.10.2013
Wer eine Pfandverschreibung an zweiter Stelle erhalten hat, kann so sein Recht bestätigen, wenn er dem vorrangigen Gläubiger den geschuldeten Geldbetrag bezahlt hat oder, nachdem er ihn angeboten hatte und jener nicht bereit war anzunehmen, er diesen versiegelt und hinterlegt hat und ihn nicht für eigene Zwecke verwendet hat.