Extrema illa persona est, ut, si is, qui ei qui mortuus sit pecuniam debuerit, nemini qui eam solverit, proinde habeatur quasi eam pecuniam ceperit.
von melisa846 am 24.02.2023
Dieser letzte Fall ist derart, dass, wenn derjenige, der jemandem Geld schuldete, der nunmehr verstorben ist, dieses Geld niemandem gezahlt hat, es als ob er dieses Geld erhalten hätte, betrachtet wird.
von Ida am 28.05.2021
Die abschließende Regel besagt, dass wenn jemand einer verstorbenen Person Geld schuldig war und es niemandem gezahlt hat, dies so behandelt wird, als hätte er das Geld selbst erhalten.