Alumnos tuos et ceteras res, quas neminem credibile est pignori specialiter daturum fuisse, generali pacti conventione, quae de bonis tuis facta est, in causam pignoris non fuisse rationis est.
von emmanuel.958 am 09.02.2017
Es ist folgerichtig, dass Ihre Diener und andere Besitztümer, die niemand vernünftigerweise speziell als Sicherheit hinterlegt hätte, nicht in die allgemeine Pfandvereinbarung einbezogen wurden, die bezüglich Ihres Vermögens getroffen wurde.
von joel858 am 21.09.2021
Deine Sklaven und andere Sachen, von denen niemand glaubhaft annehmen würde, dass sie speziell als Pfand gegeben worden wären, sind kraft der allgemeinen Übereinkunft des Pfandvertrags, die bezüglich deiner Güter getroffen wurde, nach Rechtsgründen nicht als Pfand anzusehen.