Si probaveris praesidi hortos de quibus agebatur tuos esse, intellegis obligari eos creditori ab alio non potuisse, si non sciens hoc agi in fraudem creditoris ignorantis dissimulasti.
von lya.951 am 09.11.2019
Wenn Sie dem Gouverneur nachweisen können, dass Ihnen die fraglichen Gärten gehören, werden Sie verstehen, dass niemand sonst diese als Sicherheit für ein Darlehen hätte verwenden können, es sei denn, Sie hätten wissentlich geschwiegen, um einen ahnungslosen Gläubiger zu täuschen.
von layla8917 am 14.10.2017
Wenn Sie dem Gouverneur bewiesen haben werden, dass die Gärten, über die verhandelt wurde, Ihnen gehören, verstehen Sie, dass sie von einer anderen Person nicht einem Gläubiger verpflichtet hätten werden können, wenn Sie nicht, in Kenntnis, dass dies zum Betrug eines ahnungslosen Gläubigers geschah, dies verschwiegen haben.