Res obligatas exterus debito soluto liberando datum petere, non earum dominium adipisci potest.
von kimberley913 am 03.06.2016
Ein Außenstehender kann durch Zahlung einer getilgten Schuld die Herausgabe verpfändeter Sachen verlangen, jedoch nicht deren Eigentum erwerben.
von carlo.963 am 13.06.2021
Ein Fremder kann Gegenstände, die als Sicherheit hinterlegt wurden, durch Schuldentilgung freigeben lassen, kann jedoch nicht deren Eigentum erwerben.