Legis iuliae de bonis cedendis beneficium constitutionibus divorum nostrorum parentium ad provincias porrectum esse, ut cessio bonorum admittatur, notum est:
von yannick923 am 25.08.2018
Es ist wohlbekannt, dass das durch das julische Gesetz gewährte Privileg bezüglich Insolvenz durch die Dekrete unserer kaiserlichen Vorgänger auf die Provinzen ausgedehnt wurde, wobei die rechtliche Abtretung von Vermögen zugelassen wird.
von sebastian.928 am 09.12.2014
Es ist bekannt, dass der Vorteil der Lex Iulia bezüglich der Abtretung von Gütern durch die Verfügungen unserer göttlichen Eltern auf die Provinzen ausgedehnt wurde, sodass die Übereignung von Vermögen gestattet wird.