His, qui tempore competenti non appellant, redintegrandae audientiae facultas denegetur.
von leonardo.o am 10.10.2018
Diejenigen, die nicht innerhalb der angemessenen Frist Berufung einlegen, sollen die Möglichkeit verwehrt werden, ihren Fall neu aufzurollen.
von ruby.839 am 24.01.2017
Denjenigen, die nicht zur rechten Zeit Berufung einlegen, soll die Möglichkeit zur Erneuerung der Anhörung verwehrt werden.