Si contra te iure pronuntiatum est nec appellationis imploratum auxilium, intellegis adquiescere te statutis oportere.
von marco906 am 20.07.2014
Wenn ein Rechtsbescheid gegen Sie ergangen ist und Sie keine Berufung eingelegt haben, verstehen Sie, dass Sie dem Beschluss Folge leisten müssen.
von yusef954 am 10.04.2015
Wenn gegen dich rechtlich ein Urteil ergangen ist und keine Berufung eingelegt wurde, verstehst du, dass du dich den Vorschriften zu fügen hast.