Tunc enim subducto reo sola capitis causa perimitur bonorum remanente quaestione.
von annie.8986 am 11.09.2015
Denn wenn der Angeklagte zurückgezogen wurde, ist nur die Kapitalstrafsache beendet, während die Untersuchung des Vermögens fortbesteht.
von marko.906 am 20.12.2013
In diesem Fall, wenn der Beschuldigte aus dem Verfahren entfernt wird, wird nur die Kapitalanklage fallengelassen, während die Vermögensuntersuchung fortgesetzt wird.