Eius, qui requirendus adnotatus appellaverat et ante actam causam mortuus est, bona ad successorem pertinere parentibus meis placuit.
von charlotte.y am 27.03.2021
Meine Eltern bestimmten, dass der Besitz einer Person, die nach Ausschreibung zur Fahndung Berufung eingelegt hatte und vor Abschluss des Verfahrens verstorben war, an deren Rechtsnachfolger übergehen sollte.
von matthias954 am 16.01.2022
Demjenigen, der als zu Suchender vermerkt war, Berufung eingelegt hatte und vor Abschluss des Verfahrens verstorben ist, wurde bestimmt, dass dessen Güter an den Rechtsnachfolger meiner Eltern fallen.