Eripis hereditatem quae venerat a propinquo, venerat testamento, venerat legibus; quae bona is qui testamentum fecerat huic heraclio, aliquanto ante quam est mortuus, omnia utenda ac possidenda tradiderat, cuius hereditatis, cum ille aliquanto ante te praetorem esset mortuus, controversia fuerat nulla, mentionem fecerat nemo.
von adam915 am 02.09.2013
Du entreißt die Erbschaft, die von einem Verwandten gekommen war, durch Testament gekommen war, durch Gesetze gekommen war; jene Güter, die derjenige, der das Testament errichtet hatte, diesem Heraklius kurz vor seinem Tod vollständig zur Nutzung und zum Besitz übergeben hatte, bei welcher Erbschaft, als jener Mann etwas vor deiner Prätur verstorben war, es keine Streitigkeit gegeben hatte und niemand Erwähnung gemacht hatte.
von barbara.n am 05.01.2020
Du raubst eine Erbschaft, die rechtmäßig von einem Verwandten durch ein rechtsgültiges Testament stammte. Die Person, die das Testament verfasst hatte, hatte Heraclius diese Besitztümer bereits vor seinem Tod zum Gebrauch und Besitz überlassen. Als der Mann starb, noch bevor du Prätor wurdest, gab es keine Streitigkeit über die Erbschaft, und niemand hatte sie in Frage gestellt.