Observare curabis, ne quis homicidarum veneficorum maleficorum adulterorum itemque eorum, qui manifestam violentiam commiserunt, argumentis convictus, testibus superatus, voce etiam propria vitium scelusque confessus audiatur appellans.
von levi935 am 12.06.2015
Du wirst darauf achten, dass keiner der Mörder, Giftmischer, Übeltäter, Ehebrecher und ebenso derer, die offenkundige Gewalt verübt haben, nachdem er durch Beweise überführt, durch Zeugen widerlegt und durch seine eigene Stimme das Vergehen und Verbrechen gestehend, beim Einlegen eines Rechtsmittels gehört wird.
von otto.848 am 15.04.2015
Es ist sicherzustellen, dass niemand, der Mord, Vergiftung, Straftaten, Ehebruch oder eine offensichtliche Gewalttat begangen hat, nach Verurteilung durch Beweise, Überführung durch Zeugen und eigener Geständnis seiner Tat einen Rechtsmittel einlegen darf.