Si pater tuus, cum decurio creareris, non consensit et quindecim annos aetatis agis, aditus praeses provinciae, si inhabilem te ad obeundum decurionatus honorem esse perspexerit, quando huiusmodi aetati etiam praetermissa appellatione subveniatur, iniquam nominationem removebit.
von maximilian975 am 06.11.2014
Wenn dein Vater nicht zustimmt, als du mit fünfzehn Jahren zum Stadtrat ernannt wirst, kannst du dich an den Provinzgouverneur wenden. Wenn dieser feststellt, dass du für das Amt des Stadtrats zu jung bist, wird er diese unzulässige Ernennung aufheben, da Personen in deinem Alter gesetzlich geschützt sind, auch ohne dass sie Rechtsmittel einlegen müssen.
von leano.u am 04.12.2021
Wenn dein Vater, als du zum Dezurionen ernannt wurdest, nicht zugestimmt hat und du fünfzehn Jahre alt bist, wird der Provinzstatthalter, wenn er nach Prüfung feststellt, dass du für die Ehrenwürde des Dezurionats ungeeignet bist - wobei selbst bei Verzicht auf Berufung Hilfe für ein solches Alter gewährt wird - die ungerechtfertigte Ernennung aufheben.