Cum magistratus datos iudices et unum ex his pronuntiasse proponas, non videtur appellandi necessitas fuisse, cum sententia iure non teneat.
von henri969 am 10.12.2016
Wenn du davon ausgehst, dass der Magistrat Richter ernannt und einer von ihnen ein Urteil gefällt hat, scheint keine Notwendigkeit zur Berufung bestanden zu haben, da das Urteil rechtlich nicht bindend war.
von emilio.879 am 24.03.2016
Wenn Sie davon ausgehen, dass der Magistrat Richter ernannt und nur einer von ihnen ein Urteil gefällt hat, bestand keine Notwendigkeit zur Berufung, da das Urteil ohnehin rechtlich nicht gültig ist.