Qua petita nec adversarium decernimus admoneri nec temporalem diem a petitione reparationis numerari, sed trium mensum spatio ex quarto, fatali numerando causam induci praecipimus, licet ante unum diem reparatio fuerit impetrata, licet adlegata in iudicio virorum illustrium praefectorum non fuerit.
von amelie869 am 04.07.2019
Für welche Anfrage wir weder den zu benachrichtigenden Gegner bestimmen noch den zeitlichen Tag von der Erneuerungspetition zählen, sondern wir verfügen, dass der Fall innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten ab dem vierten Fataltermin zu verhandeln ist, selbst wenn die Erneuerung einen Tag zuvor erwirkt wurde, selbst wenn sie im Gericht der illustren Präfekten nicht geltend gemacht wurde.
von kiara.k am 09.08.2023
In Bezug auf diesen Antrag verfügen wir, dass es keine Notwendigkeit gibt, die Gegenpartei zu benachrichtigen oder die Frist ab dem Tag der Erneuerungspetition zu zählen. Stattdessen ordnen wir an, dass der Fall innerhalb von drei Monaten einzureichen ist, gerechnet ab dem vierten Fristtag, unabhängig davon, ob die Erneuerung nur einen Tag zuvor erlangt wurde oder ob sie nicht beim Gericht der illustren Präfekten vorgelegt wurde.