Eorum enim sententiis appellatione suspensis, qui ex delegatione cognoscunt, necesse est eos aestimare, iuste nec ne fuerit appellatum, qui causas delegaverint iudicandas.
von leo842 am 01.12.2023
Für deren Urteile, die durch Berufung ausgesetzt wurden, ist es notwendig, dass diejenigen, die Fälle aufgrund einer Delegation prüfen, von denjenigen, die die Fälle zur Beurteilung delegiert haben, einschätzen lassen, ob die Berufung zu Recht oder nicht erfolgt ist.
von viktoria.y am 24.11.2015
Wenn Urteile aufgrund von Berufungen in Fällen, die von Beauftragten verhandelt wurden, ausgesetzt sind, müssen diejenigen, die ursprünglich die Fälle delegiert haben, beurteilen, ob die Berufungen gerechtfertigt waren oder nicht.