Quod si victus oblatam nec receptam ab iudice appellationem adfirmet, praefectos adeat, ut apud eos de integro litiget tamquam appellatione suscepta.
von emmi.z am 28.06.2020
Sollte der Unterlegene eine angebotene, aber vom Richter nicht angenommene Berufung geltend machen, so soll er sich an die Präfekten wenden, damit er vor ihnen von neuem prozessieren kann, als sei die Berufung ursprünglich angenommen worden.
von Enno am 15.06.2023
Wenn jemand einen Rechtsfall verliert und behauptet, dass der Richter seine Berufung nicht angenommen hat, sollte er sich an die Präfekten wenden und seinen Fall erneut vortragen, als sei die Berufung ordnungsgemäß eingereicht worden.