Unde licet quosdam de heredibus eius, quem debitorem tuum fuisse significas, solvisse commemores, tamen ceteri non alias ad solutionem urguentur, nisi debitum fuerit probatum.
von alia918 am 27.01.2020
Daher können, auch wenn du angibst, dass einige der Erben des Schuldners bereits bezahlt haben, die anderen nicht zur Zahlung gezwungen werden, es sei denn, die Schuld wird nachgewiesen.
von fillip.9878 am 06.06.2014
Daher gelten, obwohl Sie erwähnen, dass gewisse Erben desjenigen, den Sie als Ihren Schuldner bezeichnen, bezahlt haben, die anderen nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Schuld nachweislich festgestellt worden ist.