Inter alios res gestas aliis non posse facere praeiudicium saepe constitutum est.
von anabelle.h am 21.02.2018
Es ist häufig festgestellt worden, dass rechtliche Verfahren zwischen bestimmten Parteien keinen bindenden Präzedenzfall für andere schaffen können.
von thea.972 am 26.09.2013
Es ist oft festgestellt worden, dass Verfahren keine Rechtsnachteile für Dritte begründen können.