Et qui non provocaverunt, si instrumentis falsis se victos esse probare possunt, cum de crimine docuerint, ex integro de causa audiuntur.
von mohamad.919 am 02.04.2022
Und diejenigen, die nicht Berufung eingelegt haben, können, wenn sie durch falsche Dokumente nachweisen, dass sie besiegt wurden, nach Darlegung des Verbrechens, erneut in der Sache gehört werden.
von sophy9928 am 11.10.2015
Auch Personen, die keine Berufung eingelegt haben, können eine erneute Verhandlung ihres Falls erwirken, wenn sie nachweisen können, dass sie aufgrund gefälschter Beweismittel unterlegen sind, nachdem sie den Betrug nachgewiesen haben.