Creditor instrumentis suis probare debet quae intendit et usuras se stipulatum, si potest.
von nichole8994 am 06.07.2022
Der Gläubiger muss mittels seiner Urkunden das beweisen, was er geltend macht, und die Zinsen, die er vereinbart hat, wenn er dies kann.
von victor831 am 14.08.2016
Ein Kreditgeber muss, wenn möglich, Dokumente verwenden, um sowohl seine Ansprüche als auch Vereinbarungen über Zinsen zu belegen.