Ideoque nepti tuae praeiudicare non potest, quod adversus coheredem eius iudicatum est, si nihil adversus ipsam statutum est.
von johan905 am 13.12.2013
Daher kann das, was gegen ihren Miterben geurteilt wurde, für ihre Enkelin keine rechtliche Präjudiz begründen, wenn gegen sie selbst nichts verfügt wurde.
von hailey.866 am 04.11.2017
Ein Urteil, das gegen ihren Miterben ergangen ist, kann nicht gegen Ihre Enkelin verwendet werden, solange nichts speziell gegen sie entschieden wurde.