Si enim ex iudicati actione centesimae omnimodo currunt usurae, ex contractibus autem hoc raro contingit in capitulis lege nostra tantummodo exceptis, huiusmodo iniquitatem ipsa necessitas rerum introducebat.
von kyra.v am 19.01.2023
Während ein Gerichtsurteil stets eine monatliche Verzinsung von einem Prozent nach sich zieht, tritt dies bei Verträgen nur in bestimmten, von unserem Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen ein, und diese unbillige Situation ergab sich aus praktischer Notwendigkeit.
von otto.8963 am 03.09.2019
Denn wenn bei einer Gerichtshandlung Zinsen in Höhe von einem Prozent unbedingt anfallen, bei Verträgen dies jedoch selten vorkommt, außer in den von unserem Gesetz ausgenommenen Abschnitten, so führte die Notwendigkeit der Dinge selbst eine solche Ungleichheit ein.