Exsecutorem eum solum esse manifestum sit, qui post sententiam, inter partes audita omni et discussa lite, prolatam iudicatae rei vigorem ad effectum videtur adducere.
von leopold969 am 01.06.2020
Es sollte klar sein, dass ein Vollstrecker nur derjenige ist, der nach einem vollständigen Anhörungsverfahren zwischen den Parteien und Erörterung des Streits scheinbar die Umsetzung des Urteils vornimmt.
von emilio.t am 01.10.2015
Es sei offenkundig, dass er allein der Vollstrecker ist, der nach dem Urteil, nachdem alle Parteien gehört und der Streit erörtert wurde, die Rechtskraft der Entscheidung zur Wirkung zu bringen scheint.