Gesta, quae sunt translata in publica monumenta, habere volumus perpetuam firmitatem.
von yasin.n am 10.08.2015
Die Taten, die in öffentliche Aufzeichnungen übertragen wurden, wünschen wir uns mit dauerhafter Beständigkeit zu bewahren.
von aleksander.p am 14.02.2019
Wir wollen, dass die Handlungen, die in öffentlichen Dokumenten festgehalten wurden, dauerhaft gültig bleiben.