Pactiones sane, si quae adversus praesentia scita nostrae maiestatis fuerint attemptandae, tamquam legum contrarias nullam habere volumus firmitatem.
von eliana868 am 06.07.2014
Wir erklären, dass jegliche Vereinbarungen, die unseren geltenden kaiserlichen Erlassen zuwiderlaufen, als rechtswidrig und vollständig ungültig gelten.
von katarina.n am 10.08.2014
Vereinbarungen, die gegen die gegenwärtigen Verfügungen unserer Majestät versucht werden, erklären wir als gesetzeswidrig und ohne jegliche Rechtsgültigkeit.