Si constante matrimonio communi consensu tam mariti quam mulieris repudium sit missum, quo nulla causa continetur, quae consultissimae constitutioni divae memoriae theodosii et valentiniani inserta est, licebit mulieri non quinquennium expectare, sed post annum ad secundas nuptias convolare.
von maryam963 am 06.04.2018
Wenn ein Ehepaar während der Ehe einvernehmlich die Scheidung einreicht, ohne eine der Gründe in der bekannten Verfassung der verstorbenen Kaiser Theodosius und Valentinian zu nennen, darf die Frau nach nur einem Jahr anstelle von fünf Jahren erneut heiraten.
von catarina.909 am 13.11.2017
Wenn während einer bestehenden Ehe durch gemeinsames Einverständnis sowohl des Ehemanns als auch der Ehefrau eine Scheidungsanzeige versandt wird, in der keine Ursache enthalten ist, die in der sorgfältigst abgefassten Verfügung der göttlichen Erinnerung an Theodosius und Valentinianus aufgeführt wurde, soll es der Frau gestattet sein, nicht fünf Jahre zu warten, sondern nach einem Jahr zur zweiten Ehe überzugehen.