Ad solutionem dilationem petentem adquievisse sententiae manifeste probatur, sicut eum, qui quolibet modo sententiae adquieverit.
von malin.f am 08.11.2024
Wer eine Zahlungsaufschub beantragt, zeigt offensichtlich die Anerkennung des Urteils, ebenso wie jeder, der das Urteil auf andere Weise anerkennt.
von lou922 am 18.05.2020
Wer eine Zahlungsaufschub begehrt, gilt als offenkundig der Entscheidung beigetreten, ebenso wie derjenige, der der Entscheidung auf irgendeine Weise beigetreten ist.