Si pecuniam, quam mala ratione intercepisse vos apparuit, iussi sitis inferre cum poena et comperto praecepto praesidis non provocaveritis, universam quantitatem debetis inferre.
von lewi.9854 am 29.06.2021
Wenn Ihnen aufgetragen wurde, das Geld, das Sie nachweislich unrechtmäßig erhalten haben, zuzüglich einer Strafe zurückzuzahlen, und Sie gegen die Anordnung des Gouverneurs nicht Berufung eingelegt haben, müssen Sie den vollständigen Betrag zahlen.
von julian.l am 20.10.2015
Wenn das Geld, das Sie nachweislich auf unrechtmäßige Weise abgefangen haben, Sie aufgefordert wurden mit Strafe zu zahlen, und Sie nach Kenntnisnahme der Anordnung des Vorgesetzten nicht Berufung eingelegt haben, müssen Sie den gesamten Betrag zahlen.