Heredis quoque succedentis in vitium par habenda fortuna est.
von lynn.g am 02.01.2015
Das Schicksal eines Erben, der eine Schuld erbt, muss ebenfalls gleich betrachtet werden.
von keno.u am 19.03.2015
Bei einem Erben, der in eine Schuld nachfolgt, muss das Vermögen als gleichwertig betrachtet werden.