Et in privatorum causis huiusmodi forma servetur, ne quemquam litigatorum sententia non a suo iudice dicta constringat.
von nils.p am 07.11.2020
In Angelegenheiten privater Personen soll eine solche Form beachtet werden, dass ein Urteil, das nicht von ihrem eigenen Richter gesprochen wurde, keine der streitenden Parteien binden kann.
von marvin961 am 18.12.2017
In Zivilrechtsangelegenheiten sollte folgendes Verfahren eingehalten werden: Kein Urteil sollte für eine Partei bindend sein, es sei denn, es wurde von ihrem zuständigen Richter gefällt.