Praefecti vigilum huius urbis nihil de capitalibus causis sua auctoritate statuere debent, sed si quid huiusmodi evenerit, culmini tuae potestatis referre, ut de memoratis causis celsiore sententia iudicetur.
von maya.941 am 26.10.2013
Die Polizeichefs der Stadt dürfen keine Entscheidungen über Kapitalverbrechen aus eigener Autorität treffen. Stattdessen müssen sie einen solchen Fall an Ihre höchste Dienststelle weiterleiten, damit diese Fälle auf einer höheren Ebene beurteilt werden können.
von yasmine.s am 12.02.2024
Die Wachpräfekten dieser Stadt dürfen in Kapitalfällen nichts aus eigener Autorität entscheiden, sondern müssen, falls ein solcher Fall eintritt, dies der höchsten Ihrer Macht vorlegen, damit über die genannten Fälle durch ein höheres Urteil entschieden werden kann.