Tempore quippe, quo, si viveret, praefinitam aetatem impleturus foret, spem libertatis non intercidere vetus placitum est.
von Isabella am 30.05.2024
Es ist ein althergebrachter Rechtsgrundsatz, dass die Hoffnung auf Freiheit nicht erlischt zu dem Zeitpunkt, zu dem jemand das vorgeschriebene Alter erreicht hätte, wäre er noch am Leben gewesen.
von karolina.n am 14.06.2023
Zu einer Zeit, in der, wäre er am Leben, er das vorgeschriebene Alter vollendet hätte, ist es eine alte Übereinkunft, dass die Hoffnung auf Freiheit nicht erlischt.