Ita enim firmitatem sententia, quae ita prolata est, non habebit, si ei non sit commodatus adsensus.
von phillip.907 am 29.07.2024
Eine Entscheidung, die ausgesprochen wurde, wird keine Gültigkeit haben, wenn ihr nicht Zustimmung entgegengebracht wird.
von klara.f am 22.05.2020
So wird ein Urteil, das auf diese Weise vorgebracht wurde, keine Festigkeit haben, wenn ihm keine Zustimmung gewährt wird.