Cessante quoque causa peremptorii edicti adversus eos, qui admoniti iudicio adesse noluerunt, sententiam ab iudice posse ferri certum est.
von kimberly.846 am 25.02.2014
Wenn Angeklagte trotz Vorladung nicht vor Gericht erscheinen und die Verwirkungsfrist abgelaufen ist, kann der Richter definitiv ein Urteil fällen.
von natalie.n am 01.10.2018
Es steht fest, dass der Richter ein Urteil fällen kann, wenn der Grund für das peremptorische Edikt gegen diejenigen, die nach erfolgter Mahnung nicht bereit waren, am Gerichtsverfahren teilzunehmen, wegfällt.